Berlin – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (83), warnt im Interview mit der „Welt am Sonntag“ (gehört wie BILD zu Axel Springer) vor einem „kleinen Parteiverbot“ der AfD durch die Hintertür. Anlass sind die aktuellen Ausschlüsse von AfD-Kandidaten bei den anstehenden Landrats- und Bürgermeisterwahlen in Niedersachsen.
Zwar seien Anforderungen an die Verfassungstreue von gewählten Beamten – wie Bürgermeistern und Landräten – grundsätzlich zulässig. Es dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, dass über solche Verfahren ein „kleines Parteiverbot“ geschaffen werde, so Papier. Denn „ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“. Andere staatliche Stellen dürften nicht „faktisch dieselbe Wirkung erzielen“, indem sie allein wegen einer Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen.
Einstufung des Verfassungsschutzes für Parteiverbot nicht entscheidend
Außerdemmahnt der Staatsrechtler, das der im Grundgesetz verankerte hohe Schutz für Parteien nicht unterlaufen werden dürfe. Wer trotz der hohen Hürden „immer wieder ein Verbotsverfahren fordert, muss sich den Verdacht gefallen lassen, dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Ein Parteiverbot sei „der schwerste Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie“ und dürfe „ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden“. „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht“, so Papier zu Welt am Sonntag.
Auch die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz hält Papier für rechtlich nicht entscheidend. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht“, sagt er. Für ein Parteiverbot gälten „ausschließlich die Maßstäbe des Artikels 21 des Grundgesetzes“. Das Bundesverfassungsgericht sei an Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden „nicht gebunden“. Maßgeblich seien die Tatsachen, „nicht die behördliche Bewertung“.