Karlsruhe – Ein bestürzender Vorfall, der sich an einer Karlsruher Grundschule abgespielt haben soll, hat nun ein juristisches Nachspiel. Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind zwei Strafanzeigen gegen unbekannt eingegangen. Erstklässler sollen Kot eines Klassenkameraden aus einer Schultoilette beseitigt haben – angeblich auf Anordnung einer Lehrkraft.
Was war passiert? Die Badischen Neuesten Nachrichten hatten im Juli unter Berufung auf zwei Väter über den Vorfall berichtet. Demnach mussten die Erstklässler gemeinsam den Kothaufen in einer Toilette beseitigen, nachdem sich der eigentliche Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe mit einem Stück Klopapier ein Stück Stuhlgang aufnehmen und in die Kloschüssel werfen müssen. Eine der beiden Strafanzeigen ging anonym bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der beiden Strafanzeigen.
Entscheidung vor Ende der Sommerferien erwartet
Wie Zeit berichtet, liegt parallel zu den strafrechtlichen Schritten beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die betroffene Lehrkraft vor. Die Behörde kündigte an, dass über diese Beschwerde voraussichtlich noch vor Ende der Sommerferien entschieden werde.
Laut der Zeitung verurteilte der Landesschülerbeirat das Vorgehen der Lehrkraft scharf. Solche Ereignisse seien für Schulkinder belastend und beschämend, teilte das Gremium mit.