München – Wegweisendes Urteil für die Musikindustrie in Deutschland! Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor Gericht gegen einen KI-basierten Song-Generator gewonnen.
Das US-Startupunternehmen „Suno“ (Marktwert über 5 Mrd. US-Dollar) soll sich illegal aus Werken deutscher Komponisten wie „Atemlos durch die Nacht“ bedient haben, um seinen KI-Musikgenerator zu trainieren.
Das Münchner Landgericht hatte am Freitag einer Klage der GEMA stattgegeben. „Suno“ dürfe nicht ohne Lizenzen geistiges Eigentum für den eigenen Profit verwenden, so das Gericht. Diese Praxis verstoße gegen das deutsche Urheberrecht. Der GEMA stehe nun auch Schadensersatz zu. Die Höhe wurde jedoch noch nicht festgelegt.
GEMA wurde Schadensersatz zugesprochen
Der KI-Musikgenerator aus den USA bietet in Abo-Modellen (14,90 bis zu 129,80 US-Dollar pro Monat) an, aus eingegebenen Texten und Anweisungen Melodien und sogar ganze Lieder entstehen zu lassen. Ein professioneller Komponist für die Hosentasche.
Der GEMA, die die Urheberrechte von rund 90.000 Komponisten verwaltet, konnte nachweisen, dass das KI-Modell mit Musikstücken deutscher Komponisten trainiert wurde. Zudem sollen Liedfragmente abgespeichert worden sein.
Laut Urteil ging es konkret um deutsche Mega-Hits wie „Atemlos durch die Nacht“ (komponiert von Kristina Bach, Anm. d. Red.), Frank Farians „Rasputin“ und „Daddy Cool“, Alphavilles „Big in Japan“ und „Forever Young“ sowie Lou Begas Refrain zu „Mambo No. 5“. Die Inhalte habe die KI von kostenlosen Angeboten der Streaming-Plattform „Youtube“ extrahiert, so das Urteil.
KI-Song klang wie das Original
Zum Nachweis schlug die GEMA die KI mit ihren eigenen Waffen. Das Portal wurde u.a. mit einem Liedtext von Helene Fischer gefüttert, um daraus einen Song entstehen zu lassen. Das KI-generierte Ergebnis sei von den Original-Songs kaum zu unterscheiden gewesen, so Cornelia Kallert, Sprecherin des Landgerichts, zu BILD.
KI zog sich die Songs bei Youtube
Das Tech-Unternehmen hatte bestritten, unerlaubt Inhalte zu speichern, kündigte an, eine mögliche Berufung zu prüfen. Doch „Suno“ scheint auf die Klage bereits reagiert zu haben. Wer sich etwa aus dem Text von Helene Fischers „Atemlos durch die Nacht“ von dem KI-Musikgenerator einen neuen Song erstellen lassen will, wird vom Portal abgeblockt – mit dem Hinweis, das Material sei urheberrechtlich geschützt.
Bei der Urteilsverkündung war auch Rockstar Peter Maffay (76) unter den Zuhörern. „KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine humane Qualität“, sagte der Rockstar. „Die Künstler müssten für ihre Leistungen bezahlt werden.“ GEMA-Chef Tobias Holzmüller: „Das ist ein weltweit wegweisendes Urteil.“