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Streit um Omas gegen Rechts: Wie politisch neutral sind Schulen?

Streit um Omas gegen Rechts: Wie politisch neutral sind Schulen?
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Bad Hersfeld – Wo endet politische Bildung, wo beginnt politische Indoktrination? In Hessen sorgt ein Streit um die „Omas gegen Rechts“ für eine Grundsatzdebatte über politische Aktivisten im Klassenzimmer. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg arbeiten mehrere Schulen vorerst nicht mehr mit der Initiative zusammen.

Die linken Aktivisten hatten an zwei Grundschulen unter dem Motto „Vorlesen für Toleranz und Vielfalt“ aus Kinderbüchern vorgelesen. Ende März veranstalteten sie zudem für Neuntklässler der Gesamtschule Niederaula einen Projekttag über Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung. Dann kam die Beschwerde!

Nachdem die Lokalpresse über den Projekttag berichtet hatte, ging beim Staatlichen Schulamt Bebra eine anonyme Beschwerde ein. Nach Darstellung der „Omas gegen Rechts“ wurden anschließend weitere geplante Termine gestrichen. Nach einer Schulleiterkonferenz sei außerdem vor einer Zusammenarbeit mit der Initiative gewarnt worden.

„Schule darf nicht zur unkommentierten Bühne politischer Mobilisierung werden“

Das Schulamt widerspricht allerdings der Darstellung, es habe die „Omas“ generell aus den Schulen verbannt. Man habe lediglich auf die geltenden Regeln hingewiesen. Externe Initiativen könnten den Unterricht zwar ergänzen, dürften aber nicht automatisch in die Schulen. Der entscheidende Satz der Behörde: „Die Schule selbst darf nicht zur unkommentierten Bühne politischer Mobilisierung werden.“

Genau darum geht es. Schule soll junge Menschen zu Demokraten erziehen. Aber sie soll ihnen nicht vorschreiben, welche politische Meinung die richtige ist. Der seit 1976 geltende Beutelsbacher Konsens formuliert deshalb das sogenannte Überwältigungsverbot: Schüler dürfen nicht im Sinne einer bestimmten politischen Position überrumpelt werden. Und was in Politik und Wissenschaft kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Schulen gegenüber Rechtsextremismus, Rassismus oder Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gleichgültig sein müssten. Aber sobald politische Initiativen ins Klassenzimmer eingeladen werden, muss die Schule dafür sorgen, dass Aktivismus und Unterricht auseinandergehalten werden.

„Omas gegen Rechts“ weisen Vorwurf zurück

Das Hessische Kultusministerium macht deshalb eine entscheidende Unterscheidung: Zivilgesellschaftliche Initiativen dürfen grundsätzlich als Unterrichtsgäste auftreten. Die Lehrkraft muss aber die pädagogische Führung behalten, Aussagen einordnen und dafür sorgen, dass verschiedene Sichtweisen zu Wort kommen. Jede Schule müsse selbst prüfen, ob ein Einsatz erlaubt ist.

Die hessischen Grünen halten das Vorgehen gegen die „Omas gegen Rechts“ dennoch für falsch. Ihr Bildungspolitiker Sascha Meier erklärt: „Das Neutralitätsgebot darf nicht als Vorwand dienen, um demokratisches Engagement gegen Rechtsextremismus aus unseren Schulen herauszuhalten.“ Die „Omas gegen Rechts“ selbst weisen den Verdacht politischer Einflussnahme zurück. Ihre Bad Hersfelder Vertreterin Ellen Sandrock-Becker sagt: „Wir sind nicht parteipolitisch organisiert.“

Der Fall zeigt damit ein Dilemma, das weit über Bad Hersfeld hinausgeht: Wer entscheidet, welche politischen Organisationen ins Klassenzimmer dürfen? Und wer garantiert, dass aus politischer Bildung keine einseitige politische Erziehung wird?

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