Berlin – Neuer Ärger für Verteidigungsminister Boris Pistorius und sein Wehrpflichtgesetz! Zwar setzt die Bundeswehr bei der Nachwuchssuche auf Freiwilligkeit und geht es nach dem beliebtesten SPD-Minister, dann soll das auch so bleiben. Dennoch wurde im Wehrpflichtgesetz auch schon für den Fall vorgesorgt, dass Männer irgendwann wieder verpflichtend zur Truppe müssen. Und genau an dieser Stelle gibt es jetzt laut ARD-Hauptstadtstudio Ärger.
Denn: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem brisanten Gutachten zu einem klaren Ergebnis: Das Verteidigungsministerium soll rechtswidrig gehandelt haben! Im Zentrum steht die sogenannte Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Nach dem Wehrpflichtgesetz benötigen sie eine Genehmigung ihres Bundeswehr-Karrierecenters, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.
Als diese Vorschrift Anfang des Jahres mit dem „Neuen Wehrdienst“ wieder aktiviert wurde, gab es heftige Kritik. Pistorius versicherte daraufhin umgehend, dass die Regel im Alltag nicht angewendet werde – solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium die Vorschrift per Allgemeinverfügung außer Kraft. Doch genau das könnte unzulässig gewesen sein!
Gutachten: Ministerium ĂĽberschreitet Kompetenzen
Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zufolge, darf das Ministerium zwar Ausnahmen festlegen – nicht aber eine gesetzliche Regelung faktisch komplett aushebeln. Der Dienst kommt in jenem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sogar zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite. Bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
„Ministerielles Maximalversagen“
Scharfe Kritik kommt von der Linken. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Desiree Becker (32) spricht von einem „weiteren Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe früh auf mögliche Rechtsprobleme hingewiesen, sei jedoch vom Ministerium abgekanzelt worden.
Umso mehr liest sich das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nun wie eine Ohrfeige für den Verteidigungsminister und sein Haus. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler. Besonders brisant: Die Allgemeinverfügung nimmt sämtliche betroffenen Männer von der Abmeldepflicht aus. Damit bleibt niemand übrig, für den die gesetzliche Regelung überhaupt noch gilt. Das Gutachten spricht von einem „rechtlichen Dauerzustand“ – und genau dazu sei die Regierung nicht befugt.